FÜR ALLE SELBSTSTÄNDIGEN

Nützen Sie nun den

Gesundheitshunderter

der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft!

 

einlösbar in der MD-Massage Praxis


Um den Kostenzuschuss des „Gesundheitshunderters“ für Massagen in der MD-Praxis

nutzen zu können,  gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie investieren in Ihre Gesundheit mindestens 150 €
  • Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden
  • Es besteht eine aufrechte Krankenversicherung nach dem GSVG
  • Vorsorgeuntersuchung verpflichtend

Mehr Information unter www.fitzumehrerfolg.at